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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressesprecher:
OStA Klaus Tewes
Tel.: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
(GenStA NMB) Arbeitstagung der
Generalstaatsanwälte in Naumburg
10.09.2008, Naumburg (Saale) – 7
- Generalstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08
Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08
Naumburg, den 10. September 2008
(GenStA NMB) Arbeitstagung der
Generalstaatsanwälte in Naumburg
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg empfängt
heute die Generalstaatsanwälte aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Thüringen.
Auf Einladung von Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad
findet bis Freitag ein 2-tägiges Arbeitstreffen der hochrangigen Chefermittler
der neuen Bundesländer statt.
Themen des Symposiums sind u.a.:
- Verfahrensoptimierung bei den
Generalstaatsanwaltschaften
- Erfahrungen mit der landesweiten Konzentration
von Sachgebieten bei einer einzigen
Staatsanwaltschaft
- Vorstellung des ¿Informationssystems zur
Intensivüberwachung besonders
rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter¿ im Freistaat Sachsen
- Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung (im
Hinblick
auf sog. verdeckte Ermittlungsmaßnahmen)
- Möglichkeiten einer Wirkungssteigerung bei der
Verfolgung von Straftaten mit
rechtsextremistischem Hintergrund
- Praktische Umsetzung des
Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen
- Bearbeitungspraxis von sog. Filesharing-Verfahren
(illegales Herunterladen/Verbreiten
von Musik-
und Filmdateien aus dem Internet)
Im Rahmen der informativen Arbeitstagung wird die
Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Kolb, ein
persönliches Grußwort an die Gäste richten. Angesichts des umfangreichen
Tagungsprogrammes bleibt den Teilnehmern für Besichtigungen nur wenig Zeit.
Vorgesehen ist allerdings eine Führung durch den Naumburger Dom, ein Muss für
jeden Besucher Naumburgs.
Zur Erinnerung:
Die Generalstaatsanwaltschaften der einzelnen
Bundesländer üben die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften
in den Landgerichtsbezirken aus. Im Rahmen der Fachaufsicht überprüfen sie
sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns der Mitarbeiter der
Staatsanwaltschaften. Ferner entscheiden sie über Sach- und Dienstaufsichtsbeschwerden
gegen Entscheidungen der Leitenden Oberstaatsanwälte des jeweiligen
Geschäftsbereichs.
Die Generalstaatsanwaltschaften sind aber u.a. auch
Ermittlungs- und Anklagebehörden für Verfahren, die in erster Instanz vor den
Oberlandesgerichten verhandelt werden (z.B. Spionagesachen).
Sie nehmen gegenüber den Oberlandesgerichten ferner
Stellung zu Revisionen und Rechtsbeschwerden sowie zu Beschwerden gegen
Beschlüsse der Landgerichte.
So wurden im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg im letzten Jahr
427 Revisionen
und Rechtsbeschwerden,
674 Beschwerden gegen landgerichtliche Beschlüsse
und
1305 Einstellungsbeschwerden (gegen
Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaften)
bearbeitet.
Klaus Tewes,
Pressesprecher
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