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Pressestelle

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressesprecher:
OStA Klaus Tewes
Tel.: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
E-Mail: presse.gensta(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der
Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

02.03.2005, Naumburg (Saale) – 1

  • Generalstaatsanwaltschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05

 

 

 

Naumburg, den 2. März 2005

 

 

 

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der

Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

Inhalt:

1.    Eingangs- und Erledigungszahlen

der Staatsanwaltschaften

       bei den Landgerichten

1.1  Vorbemerkung

1.2  Details

2.    Rechtssachen der

Generalstaatsanwaltschaft

3.    Personallage

4.    Organisation/Ausstattung

5.    Einzelne Tätigkeitsfelder der

staatsanwaltschaftlichen Arbeit

5.1  Organisierte Kriminalität

5.2  Betäubungsmittelkriminalität

5.3  Korruption

5.4 

Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten

5.5  Gewaltkriminalität

5.6  Wirtschaftskriminalität

5.7  Pornografie

5.8 

Jugendkriminalität

5.9  Ladendiebstähle Erwachsener und

Jungtäter

5.10 Umweltkriminalität

5.11 Aufarbeitung zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen

Unrechts

5.12 Täter-Opfer-Ausgleich

5.13 DNA-Analyse

5.14 Vermögensabschöpfung

5.15 Gemeinnützige Arbeit statt Haft

5.16 Gnadensachen

 

 

 

1.   

Eingangs- und Erledigungszahlen der Staatsanwaltschaften

       bei den Landgerichten

 

1.1  Vorbemerkung

 

 

Die registrierten Eingänge bei den

Staatsanwaltschaften versuchen, neben den Er­geb­nissen der polizeilichen Krimi­nalstatistik

(PKS) einen Überblick über die Krimina­litätsentwicklung im Lande zu geben. Bei

einem Vergleich der ab­soluten Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass beide

Statistiken - wie auch in allen anderen Bun­desländern - un­terschiedliche Vorgänge

erfassen und bewerten. So kann insbeson­dere die Anzahl der eingetragenen

Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Be­schuldigte) nicht mit der Anzahl der

polizeilich erfassten Straftaten und Tatverdächti­gen gleichgesetzt werden: Bei

den Staatsanwaltschaften wird der einzelne Vorgang registriert, ohne Rücksicht darauf,

wie viele Beschuldigte und wie viele Einzeltaten in dem Vorgang genannt werden.

Zudem nimmt die Staatsanwalt­schaft selbst Anzeigen entgegen, trennt aus

Sammelverfahren der Polizei häufig mehrere Verfahren ab oder verbin­det von der

Polizei einzeln übergebene Verfahren, ohne dass dies in die krimi­nalpolizeiliche

Statistik eingeht.

 

Weiterhin ist bei der Bewertung beider

Statistiken deren unterschiedliche zeitliche Erfassungsschiene zu berücksichti­gen.

Schließlich werden in der polizeilichen Krimi­nalstatistik Verkehrsdelikte

nicht erfasst.

 

 

 

1.2 Details

 

 

Für das Berichtsjahr 2004 ist

festzustellen:

 

 

Die Geschäftszahlen bei den

Staatsanwaltschaften sind im Jahre 2004 rückläufig.

 

 

In Zahlen ausgedrückt:

 

 

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind insgesamt 284.244

Verfahren eingegangen, somit 3,27 % weniger als im Vorjahr (2003: 293.852 Ver­fahren).

 

Die Gesamtzahl der bei den

Staatsanwaltschaften eingegangenen Js-Verfahren - das sind solche gegen

bekannte Täter - hat sich von 163.088 auf 157.893 verringert, mithin um

knapp 5.200 Verfahren.

 

 

Das entspricht einem Rückgang von 3,19

%, der vorrangig auf eine starke Reduzie­rung bei Ladendiebstählen (-10 %)

zurückzuführen ist. Mitursächlich für den Rück­gang der Js-Eingangszahlen

dürfte aber auch eine veränderte Eintragungspraxis bei den Staatsanwaltschaften

des Landes gewesen sein. Diese haben im letzten Jahr in nicht wenigen Fällen

Mehrfachtaten einzelner Beschuldigter unter einem Aktenzei­chen zu­sammengefasst.

Dies diente der Arbeitsvereinfachung bei der sog. Intensiv­täterbe­kämpfung.

Zur effektiveren Verfolgung solcher Täter habe ich zudem im August 2004 eine

Rundverfügung erlassen, nach welcher die Staatsanwaltschaften des Landes

gehalten sind, Ermittlungen gegen Intensivtäter durch einen Dezernenten

beschleu­nigt zu bearbeiten. Ich habe in diesem Zusammenhang darauf

hingewiesen, dass bei Intensivtätern die Beantragung von Haftbefehlen - isb.

bei Wiederholungsgefahr - frühzeitig zu prüfen ist.

 

 

Bei den Verfahren ge­gen unbekannte

Täter sind die Zahlen ebenfalls rückläufig. Jene Verfahren ver­ringerten sich

von 130.764 auf 126.351 (- 3,37 %).

 

 

Die geringere Zahl von Verfahren gegen

unbekannte Täter belegt eine hohe Aufklä­rungsquote. Überwogen bis zum Jahre

1997 noch die Unbekanntsachen, so hat sich der Anteil der Verfahren gegen

bekannte Täter seitdem weiter auf 55,55 % im Be­richts­jahr 2004 gesteigert.

 

 

Besonders erfreulich ist erneut die

kurze Dauer, in der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften des

Landes zum Abschluss gebracht wurden:

 

 

Innerhalb eines Monats wurden im Jahre

2004 bereits über 57 % der anhängig ge­wordenen Verfahren erledigt. Mit Ablauf

des 1. Quartals konnten mehr als 85 % aller eingegange­nen Verfahren einer

Erledigung zugeführt werden; nach ½ Jahr waren nur noch rd. 5,4 % der Verfahren

anhängig.

 

 

Im Durchschnitt wurden die Verfahren in

1,8 Monaten erledigt. Die trotz eines Per­sonalrückganges kurze Erledi­gungsdauer

entspricht nahezu der des Vorjahres (2003: 1,7 Monate).

 

Sie konnte dadurch erreicht werden,

dass in den Staatsanwaltschaften pro Dezer­nent bzw. Dezernentin monatlich

ca. 71 Verfahren abgeschlossen worden sind.

 

 

Die Staatsanwaltschaften des Landes

Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr in 23.887 Fällen Anklage erhoben

(2003: 23.987 - ein marginaler Rückgang um 0,4 %) und gegen 17.493 Personen

jeweils den Erlass eines Strafbefehls beantragt (2003: 18.105).

 

 

Diese Zahlen belegen auch, dass der

Rückgang um mehr als 5000 Verfahren die Belastung der Dezernentinnen und

Dezernenten vor Ort kaum gemindert hat, wenn insbesondere landesweit nur 100

Anklagen weniger erhoben wurden und dies bei einem reduzierten Personalbestand.

 

 

 

Bei den Staatsanwaltschaften gibt es

keine beachtenswerten Rückstände. Der Be­stand betrug am Jahresende 19.492 (-

5,5 %). Er entspricht - wie im Vorjahr - den Eingän­gen von nur 1 ½ Monaten und

liegt damit im Bundesschnitt.

 

 

 

Beschleunigte Verfahren

 

 

Die positive Entwicklung hat sich bei

der Bewältigung der beschleunigten Strafverfahren nach § 417 StPO fortgesetzt.

 

 

Die Anzahl der Anträge im

beschleunigten Verfahren ging zwar in absoluten Zah­len von 1.241 im Jahr 2003

auf 894 im vergangenen Jahr zurück. Diesen Anträgen im be­schleunigten

Verfahren standen aber 10.566 (Steigerung von 6,37 %) Anklagen zum Strafrichter

und 17.493 Strafbe­fehle gegenüber.

 

 

Der Anteil der Anträge im

beschleunigten Verfahren an der Gesamtzahl der beim Strafrichter erledigten

Verfahren beträgt damit 3,10 % und verringerte sich um rd. 1,0 % gegenüber dem

Jahr 2003.

 

 

Der Rückgang um "nur" ca. 350

Verfahren ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unsere Js-Eingänge (also

Verfahren gegen bekannte Beschuldigte) insgesamt sogar um 5.195 Verfahren

rückläufig sind. Dies ist neben der geänderten Eintragungspraxis vornehmlich

auf ein starkes Minus bei den sog. Massenverfahren - isb. bei Ladendiebstählen,

die sich um 10 % verringerten (vgl. 5.9 der Jahresbilanz) - zurückzuführen.

 

 

Bei einem "Fehlbestand" von mehr als 2000

Verfahren allein betr. Ladendiebstahl, die gerade typischerweise für

beschleunigte Verfahren geeignet sind, ist es durchaus na­heliegend, dass die

Anträge für derartige Verfahren auch um 347 zurückgegangen sind. Angesichts der

rückläufigen Zahlen bei Massendelikten wäre sogar eher eine noch geringere Zahl

von beschleunigten Verfahren zu erwarten gewesen.

 

 

Die Staatsanwaltschaften von

Sachsen-Anhalt werden auch in den kommenden Jahren die Durchführung

beschleunigter Verfahren weiter zu forcieren versuchen.

 

 

2. Rechtssachen der

Generalstaatsanwaltschaft

 

 

Während die Anzahl der Revisionen und

Rechtsbeschwerden im Jahre 2004 gegen­über dem Vorjahr zurückgegangen ist

(2003: 486 Sachen; 2004: 438 Sachen; - 9,9 %), sind die Beschwerden gegen

Beschlüsse der Landgerichte erheblich, nämlich von 620 auf 780 Verfahren,

angestiegen (+ 25,8 %).

 

 

Die Zahl der Beschwerden gegen

Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften hat sich leicht von 1.156 auf

1.105 (- 4,4 %) reduziert.

 

 

Abgenommen gegenüber dem Vorjahr (- 20

%) haben die HEs-Verfahren, in denen das OLG nach 6 Monaten Untersuchungshaft

deren Fortdauer überprüft, falls bis dahin noch keine Hauptverhandlung begonnen

hat. Besonderes Augenmerk ist dieser Tatsache jedoch nicht beizumessen,

betrachtet man die Entwicklung der Fallzahlen seit 2000.

 

 

In den letzten 5 Jahren sind insoweit

im Einzelnen zu verzeichnen:

 

 

 

 

 

 

Jahr

 

 

Verfahren

 

 

 

 

2000

 

 

37

 

 

 

 

2001

 

 

38

 

 

 

 

2002

 

 

20

 

 

 

 

2003

 

 

30

 

 

 

 

2004

 

 

24

 

 

 

 

 

Erfreulich ist, dass das OLG lediglich

in zwei Fällen Haftbefehle aufgehoben hat, was für die hohe Qualität der

justiziellen Arbeit bei den Staatsanwalt­schaften und Gerichten spricht.

 

 

3. Personallage

 

 

Im Durchschnitt sind die

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes 43 Jahre alt. Der Anteil der

weiblichen Dezernenten beträgt 43,9 %, der der männlichen Dezernenten 56,1 %.

 

 

Die Anzahl der Staats- und Amtsanwälte

bei den 4 Staatsanwaltschaften und 2 Zweigstellen im Land Sachsen-Anhalt sowie

der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg betrug zum Stichtag (01.01.2005) 246

(198 Staatsanwälte, 48 Amtsan­wälte; 2003: 250). Der Personalbestand ist damit

leicht zurückgegangen (- 2 %).

 

 

Organisation/Ausstattung

 

 

a.

Durch die Vollautomation des Unterstützungsbereiches in den

Staatsanwaltschaften und Zweigstellen sind derzeit 660 Arbeitsplätze mit

EDV-Technik und Fachanwen­dungsprogrammen ausgestattet. Die Ausstattung der

Staats- und Amtsanwälte mit EDV-Technik konnte erheblich verbessert werden.

Insgesamt verfügen nunmehr 126 Staatsanwälte und 20 Amtsanwälte über

IT-unterstützte Arbeitsplätze. Es ist zu er­warten, dass bis Ende des Jahres

2005 weitgehend alle Dezernentenarbeitsplätze mit IT-Technik ausgestattet sind.

 

 

Die Staatsanwaltschaften konnten

bereits bis Ende 2004 mit modernen Bürokom­munikationslösungen wie E-Mail,

Intranet und Internet an allen dafür in Betracht zu ziehenden Arbeitsplätzen

versorgt werden.  Gleichermaßen verfügen

die Staatsan­waltschaften über Zugriffsmöglichkeiten auf das juristische

Informationssystem JURIS.

 

 

b.

Mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister in Berlin (ZStV)

wird durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ein Austausch der

aktuellen Ver­fahrensdaten mit allen Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik

Deutschland durch­geführt. Bis 01. Oktober 2004 hat allein Sachsen-Anhalt

428.651 Registereinträge im ZStV bewirkt. Der Gesamtdatenbestand des ZStV

umfasst 11.436.854

Einträge.

 

 

c.

Die Staatsanwaltschaften werden bis Mitte dieses Jahres das neue Programm

web.sta einführen, mit dem im letzten Jahr bereits die Zweigstellen in Naumburg

und Halberstadt sowie die Staatsanwaltschaft Stendal als erste Behörden

ausgestattet worden waren. Das neue Programme steht dann nach Abschluss der

Schulungen von etwa 700 Bediensteten an allen Arbeitsplätzen zur Verfügung. Das

auf Internet-Technologie basierende Verwaltungsprogramm  ermöglicht den schnellen Zugriff auf

Verfahrens- und Personeninformationen. Es erleichtert den Informationsaustausch

mit den zentralen Registern und die Zusammenarbeit mit der Polizei, den

Gerichten und anderen mit der Strafverfolgung befassten Stellen. Das Programm

löst das bishe­rige Automatisierungsprogramm ¿Sijus-Straf-StA¿ ab. Alle darin

enthaltenen Kompo­nenten sowie mehrere Nebenprogramme werden in dem völlig neu

konzipierten Pro­gramm web.sta zusammengeführt. Aufgrund seines neuartigen

Aufbaus und der Be­rücksichtigung moderner Bürokommunikationslösungen wird insbesondere

der staatsanwaltschaftliche Arbeitsplatz unterstützt. Das Verwaltungsprogramm

web.sta hat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Bundesländern Thüringen, Sachsen,

Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg

ab Dezember 1999 entwickelt.

 

 

5.  Einzelne Tätigkeitsfelder der staatsanwaltschaftlichen Arbeit

 

5.1 Organisierte Kriminalität

 

 

Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre

2004 insgesamt 24 Verfahrenskomplexe, davon 6 neu eingeleitete Verfahren, mit

613 Tatververdächtigen bearbeitet. Der Schwerpunkt lag wie schon im Vorjahr bei

der Bekämpfung der Kriminalität im Zu­sammenhang mit dem Nachtleben und der

damit einhergehenden Schleusungskrimi­nalität. In insgesamt 7

Verfahrenskomplexen wird Tätern deutscher und osteuro­päischer Nationalität die

Einschleusung von Frauen aus Osteuropa vorgeworfen. Die Frauen sind

anschließend, teilweise gewaltsam, zur Aufnahme oder Fortset­zung der

Prostitution gezwungen worden. Die weiteren Verfahrenskomplexe, u. a. ein

Verfah­ren gegen 110 Beschuldigte, betreffen Drogenhandel im großen Stil -

insbesondere mit Haschisch, Ecstasy und Kokain -, Waffenhandel, organisierten

Diebstahl, Ver­schiebung von Kraftfahrzeugen nach Osteuropa, bandenmäßigen

Diebstahl, ge­werbsmäßige Hehlerei, organisierten Betrug, Korruption und den

Schmuggel und Handel von unverzollten und unversteuerten Zigaretten. Die Tatver­dächtigen

sind vorwiegend deutsche Staatsangehörige. Im Übrigen stammen sie aus über 30

ver­schiedenen Staaten, zumeist aus Osteuropa, Vietnam, dem vor­deren Orient,

Nord- und Schwarzafrika.

 

 

Die Staatsanwaltschaften haben 19

Anklagen gegen 37 Beschuldigte vor den Landgerichten und 37 Anklagen gegen 56

Beschuldigte vor den Schöffengerich­ten erhoben. Die Gerichte haben durchweg

Freiheitsstrafen bis zu 9 ½ Jahren verhängt.

 

 

5.2 Betäubungsmittelkriminalität

 

 

Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre

2004  8.074 Verfahren wegen Betäu­bungsmitteldelikten

neu eingeleitet. Gegenüber dem Vorjahr ist ein leichter Zu­wachs zu verzeichnen

(2003: 7.835; + 3,05 %). Die Verfahren betreffen ganz über­wiegend Verstöße im

Zusammenhang mit Cannabisprodukten und synthetischen Drogen, ins­besondere

Ecstasy. Die Täter handeln mit immer größeren Mengen Rauschgift, in

Einzelfällen wurde der Absatz von 50 und mehr Kilogramm Cannabis nachgewiesen.

Im Raum Burg und im Raum Weißenfels bauten Tätergruppierungen Cannabis­pflanzen

in professionell ausgestatteten Aufzuchtsanlagen an und stellten so jeweils

mindes­tens ca. 25 Kilo Marihuana her. Die Nachfrage nach Kokain ist aufgrund

des hohen Preises nur unwesentlich gestiegen. Schwerpunkt des Handels mit

Kokain und Opiaten ist nach wie vor der Großraum Halle. Neben deutschen Tätern

beherrschen vor allem schwarzafrikanische und vietnamesische Tätergruppierungen

den Drogen­handel.

 

 

Die Staatsanwaltschaften haben 935

BtM-Anklagen erhoben, davon 33 vor den Landge­richten. Gegen 272 Beschuldigte

erwirkten sie Strafbefehle. Allein im Bereich Halle wurde gegen 67 Beschuldigte

wegen Betäubungsmitteldelikten Haftbefehl erlassen, im Bereich Dessau wurde

gegen 45 Tatverdächtige Untersuchungshaft verhängt.

 

 

5.3 Korruption

 

 

Im Jahre 2004 sind bei den

Staatsanwaltschaften des Landes 21 ¿echte¿ Ermitt­lungsverfahren wegen

Korruptionsdelikten neu anhängig geworden. In dieser Zahl nicht enthalten sind

27 weitere Ermittlungsverfahren, die angesichts haltloser Vorwürfe mangels

Anfangsverdachts oder alsbald nach Aufnahme der Ermittlungen gemäß § 170 Abs. 2

Satz 1 StPO eingestellt worden sind. Von den ¿echten¿ Korrup­tionsver­fahren

entfallen mehr als die Hälfte auf die Staatsanwaltschaft Halle. Dort wiederum

bildet der sog. JVA-Komplex einen Schwerpunkt, in welchem gegen 9 Jus­tizvollzugs­beamte

Ermittlungen (auch) wegen Bestechlichkeit und anderer Delikte geführt wer­den.

 

 

Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt haben

im Jahre 2004 im Zusammenhang mit Korruption gegen 5 Personen Freiheitsstrafen

zwischen 5 Monaten und 1 Jahr 9 Mo­naten ausgesprochen, deren Vollstreckung

ausnahmslos zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und eine weitere Person zur

Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Gegen 5 Personen sind die Verfahren gemäß

§ 153a StPO gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 4.500,00 ¿ und 20.000,00 ¿

eingestellt worden. Eine weitere Person ist vom Landgericht freigesprochen

worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über

die bislang nicht entschieden worden ist.

 

Das Urteil gegen einen

Magdeburger Konkursrichter, der kürzlich wegen Bestechlich­keit in 2 Fällen zu

einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist (we­gen Revisionseinlegung)

ebenfalls noch nicht rechtskräftig.

 

 

In einem weiteren Verfahren, in dem der

Angeklagte im Jahre 2002 - nunmehr rechtskräftig - zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, hat der Bundesgerichtshof auf die

Revision der Staatsanwaltschaft den Teilfrei­spruch aufgehoben und darüber

hinaus beanstandet, dass das Landgericht von der Anordnung des Verfalls der

Bestechungssumme abgesehen hat. Die Revision der Verteidigung wurde

zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin zur Teilaufhe­bung steht noch

nicht fest.

 

 

Damit setzt sich die aus den Vorjahren

ersichtliche Tendenz fort, dass Korruption, je­denfalls sofern sie sichtbar

wird, in Sachsen-Anhalt auch in 2004 lediglich eine unter­geordnete Rolle

gespielt hat.

 

 

5.4

Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten

 

 

Die Staatsanwaltschaften erfassen - im

Gegensatz zur polizeilichen Statistik - auch:

 

- Straftaten Jugendlicher aus

Sachsen-Anhalt in anderen Bundesländern (Wohnortprinzip des

 

 

JGG; z. B. Straftaten im Rahmen eines Skinheadkonzerts in Berlin),

 

- Verfahren, die direkt bei der

Staatsanwaltschaft eingehen oder dort abgetrennt werden,

 

- Bagatellkriminalität mit

rechtem Hintergrund (z. B. Skandieren rechter Parolen durch Betrunkene;

schlichtes - ggf. vorsatzloses - Tragen eines verbotenen Kleidungsstückes;

rechtsgerichtete Beleidigungen).

 

Bei der Bewertung beider

Statistiken ist daneben die unterschiedliche zeitliche Erfassung zu

berücksichtigen. Ein durch die Polizei erfasster Anstieg im 2. Halbjahr 2004

wirkt sich erfahrungsgemäß erst etwas später (Anfang 2005) in der

staatsanwaltschaftlichen Statistik aus.

 

 

Nach einem konstanten Anstieg bis zum

Jahre 2001 sind die Zahlen mit insgesamt 1.139 eingeleiteten

Ermittlungsverfahren nunmehr abermals rückläufig (2003: 1.236; - 7,8 %).

Überwiegend verantwortlich für den Rückgang der Gesamtzahl der Ermitt­lungsverfahren

ist die Abnahme von Straftaten wegen Verbreitens von Propaganda­mitteln

verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und wegen Verwendens von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die sich von 752 Verfahren im

Vorjahr auf nunmehr 674 Ermittlungsverfahren reduziert haben. Auch die

Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs sanken von 16 auf 7 Ver­fahren,

sowie Verfahren wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung von 129 auf 108.

 

Demgegenüber sind die Verfahren

wegen Straftaten gegen die körperliche Unver­sehrtheit von 201 auf 253

angestiegen (+ 26 %).

 

Von den 1.139 Verfahren richteten

sich 15 gegen Ausländer, was gegenüber 20 Verfahren im Jahre 2003 einen

weiteren Rückgang um 25 % bedeutet.

 

Die insgesamt 1.139

Ermittlungsverfahren betrafen 1.557 Beschuldigte. Die meisten davon waren

Erwachsene, nämlich 645 Personen, gefolgt von 503 jugend­lichen und 409

heranwachsenden Tätern. Haftbefehle wurden gegen 21 Täter erlas­sen (2003: 14

Täter).

 

 

Die Staatsanwaltschaften und Gerichte

des Landes Sachsen-Anhalt haben die rechtsextremistischen Straftaten auch im

Jahre 2004 mit Nachdruck verfolgt.

 

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