Pressestelle
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressesprecher:
OStA Klaus Tewes
Tel.: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
E-Mail: presse.gensta(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
(GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der
Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
02.03.2005, Naumburg (Saale) – 1
- Generalstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05
Naumburg, den 2. März 2005
(GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der
Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Inhalt:
1. Eingangs- und Erledigungszahlen
der Staatsanwaltschaften
bei den Landgerichten
1.1 Vorbemerkung
1.2 Details
2. Rechtssachen der
Generalstaatsanwaltschaft
3. Personallage
4. Organisation/Ausstattung
5. Einzelne Tätigkeitsfelder der
staatsanwaltschaftlichen Arbeit
5.1 Organisierte Kriminalität
5.2 Betäubungsmittelkriminalität
5.3 Korruption
5.4
Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten
5.5 Gewaltkriminalität
5.6 Wirtschaftskriminalität
5.7 Pornografie
5.8
Jugendkriminalität
5.9 Ladendiebstähle Erwachsener und
Jungtäter
5.10 Umweltkriminalität
5.11 Aufarbeitung zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen
Unrechts
5.12 Täter-Opfer-Ausgleich
5.13 DNA-Analyse
5.14 Vermögensabschöpfung
5.15 Gemeinnützige Arbeit statt Haft
5.16 Gnadensachen
1.
Eingangs- und Erledigungszahlen der Staatsanwaltschaften
bei den Landgerichten
1.1 Vorbemerkung
Die registrierten Eingänge bei den
Staatsanwaltschaften versuchen, neben den Ergebnissen der polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) einen Überblick über die Kriminalitätsentwicklung im Lande zu geben. Bei
einem Vergleich der absoluten Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass beide
Statistiken - wie auch in allen anderen Bundesländern - unterschiedliche Vorgänge
erfassen und bewerten. So kann insbesondere die Anzahl der eingetragenen
Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Beschuldigte) nicht mit der Anzahl der
polizeilich erfassten Straftaten und Tatverdächtigen gleichgesetzt werden: Bei
den Staatsanwaltschaften wird der einzelne Vorgang registriert, ohne Rücksicht darauf,
wie viele Beschuldigte und wie viele Einzeltaten in dem Vorgang genannt werden.
Zudem nimmt die Staatsanwaltschaft selbst Anzeigen entgegen, trennt aus
Sammelverfahren der Polizei häufig mehrere Verfahren ab oder verbindet von der
Polizei einzeln übergebene Verfahren, ohne dass dies in die kriminalpolizeiliche
Statistik eingeht.
Weiterhin ist bei der Bewertung beider
Statistiken deren unterschiedliche zeitliche Erfassungsschiene zu berücksichtigen.
Schließlich werden in der polizeilichen Kriminalstatistik Verkehrsdelikte
nicht erfasst.
1.2 Details
Für das Berichtsjahr 2004 ist
festzustellen:
Die Geschäftszahlen bei den
Staatsanwaltschaften sind im Jahre 2004 rückläufig.
In Zahlen ausgedrückt:
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind insgesamt 284.244
Verfahren eingegangen, somit 3,27 % weniger als im Vorjahr (2003: 293.852 Verfahren).
Die Gesamtzahl der bei den
Staatsanwaltschaften eingegangenen Js-Verfahren - das sind solche gegen
bekannte Täter - hat sich von 163.088 auf 157.893 verringert, mithin um
knapp 5.200 Verfahren.
Das entspricht einem Rückgang von 3,19
%, der vorrangig auf eine starke Reduzierung bei Ladendiebstählen (-10 %)
zurückzuführen ist. Mitursächlich für den Rückgang der Js-Eingangszahlen
dürfte aber auch eine veränderte Eintragungspraxis bei den Staatsanwaltschaften
des Landes gewesen sein. Diese haben im letzten Jahr in nicht wenigen Fällen
Mehrfachtaten einzelner Beschuldigter unter einem Aktenzeichen zusammengefasst.
Dies diente der Arbeitsvereinfachung bei der sog. Intensivtäterbekämpfung.
Zur effektiveren Verfolgung solcher Täter habe ich zudem im August 2004 eine
Rundverfügung erlassen, nach welcher die Staatsanwaltschaften des Landes
gehalten sind, Ermittlungen gegen Intensivtäter durch einen Dezernenten
beschleunigt zu bearbeiten. Ich habe in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass bei Intensivtätern die Beantragung von Haftbefehlen - isb.
bei Wiederholungsgefahr - frühzeitig zu prüfen ist.
Bei den Verfahren gegen unbekannte
Täter sind die Zahlen ebenfalls rückläufig. Jene Verfahren verringerten sich
von 130.764 auf 126.351 (- 3,37 %).
Die geringere Zahl von Verfahren gegen
unbekannte Täter belegt eine hohe Aufklärungsquote. Überwogen bis zum Jahre
1997 noch die Unbekanntsachen, so hat sich der Anteil der Verfahren gegen
bekannte Täter seitdem weiter auf 55,55 % im Berichtsjahr 2004 gesteigert.
Besonders erfreulich ist erneut die
kurze Dauer, in der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften des
Landes zum Abschluss gebracht wurden:
Innerhalb eines Monats wurden im Jahre
2004 bereits über 57 % der anhängig gewordenen Verfahren erledigt. Mit Ablauf
des 1. Quartals konnten mehr als 85 % aller eingegangenen Verfahren einer
Erledigung zugeführt werden; nach ½ Jahr waren nur noch rd. 5,4 % der Verfahren
anhängig.
Im Durchschnitt wurden die Verfahren in
1,8 Monaten erledigt. Die trotz eines Personalrückganges kurze Erledigungsdauer
entspricht nahezu der des Vorjahres (2003: 1,7 Monate).
Sie konnte dadurch erreicht werden,
dass in den Staatsanwaltschaften pro Dezernent bzw. Dezernentin monatlich
ca. 71 Verfahren abgeschlossen worden sind.
Die Staatsanwaltschaften des Landes
Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr in 23.887 Fällen Anklage erhoben
(2003: 23.987 - ein marginaler Rückgang um 0,4 %) und gegen 17.493 Personen
jeweils den Erlass eines Strafbefehls beantragt (2003: 18.105).
Diese Zahlen belegen auch, dass der
Rückgang um mehr als 5000 Verfahren die Belastung der Dezernentinnen und
Dezernenten vor Ort kaum gemindert hat, wenn insbesondere landesweit nur 100
Anklagen weniger erhoben wurden und dies bei einem reduzierten Personalbestand.
Bei den Staatsanwaltschaften gibt es
keine beachtenswerten Rückstände. Der Bestand betrug am Jahresende 19.492 (-
5,5 %). Er entspricht - wie im Vorjahr - den Eingängen von nur 1 ½ Monaten und
liegt damit im Bundesschnitt.
Beschleunigte Verfahren
Die positive Entwicklung hat sich bei
der Bewältigung der beschleunigten Strafverfahren nach § 417 StPO fortgesetzt.
Die Anzahl der Anträge im
beschleunigten Verfahren ging zwar in absoluten Zahlen von 1.241 im Jahr 2003
auf 894 im vergangenen Jahr zurück. Diesen Anträgen im beschleunigten
Verfahren standen aber 10.566 (Steigerung von 6,37 %) Anklagen zum Strafrichter
und 17.493 Strafbefehle gegenüber.
Der Anteil der Anträge im
beschleunigten Verfahren an der Gesamtzahl der beim Strafrichter erledigten
Verfahren beträgt damit 3,10 % und verringerte sich um rd. 1,0 % gegenüber dem
Jahr 2003.
Der Rückgang um "nur" ca. 350
Verfahren ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unsere Js-Eingänge (also
Verfahren gegen bekannte Beschuldigte) insgesamt sogar um 5.195 Verfahren
rückläufig sind. Dies ist neben der geänderten Eintragungspraxis vornehmlich
auf ein starkes Minus bei den sog. Massenverfahren - isb. bei Ladendiebstählen,
die sich um 10 % verringerten (vgl. 5.9 der Jahresbilanz) - zurückzuführen.
Bei einem "Fehlbestand" von mehr als 2000
Verfahren allein betr. Ladendiebstahl, die gerade typischerweise für
beschleunigte Verfahren geeignet sind, ist es durchaus naheliegend, dass die
Anträge für derartige Verfahren auch um 347 zurückgegangen sind. Angesichts der
rückläufigen Zahlen bei Massendelikten wäre sogar eher eine noch geringere Zahl
von beschleunigten Verfahren zu erwarten gewesen.
Die Staatsanwaltschaften von
Sachsen-Anhalt werden auch in den kommenden Jahren die Durchführung
beschleunigter Verfahren weiter zu forcieren versuchen.
2. Rechtssachen der
Generalstaatsanwaltschaft
Während die Anzahl der Revisionen und
Rechtsbeschwerden im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist
(2003: 486 Sachen; 2004: 438 Sachen; - 9,9 %), sind die Beschwerden gegen
Beschlüsse der Landgerichte erheblich, nämlich von 620 auf 780 Verfahren,
angestiegen (+ 25,8 %).
Die Zahl der Beschwerden gegen
Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften hat sich leicht von 1.156 auf
1.105 (- 4,4 %) reduziert.
Abgenommen gegenüber dem Vorjahr (- 20
%) haben die HEs-Verfahren, in denen das OLG nach 6 Monaten Untersuchungshaft
deren Fortdauer überprüft, falls bis dahin noch keine Hauptverhandlung begonnen
hat. Besonderes Augenmerk ist dieser Tatsache jedoch nicht beizumessen,
betrachtet man die Entwicklung der Fallzahlen seit 2000.
In den letzten 5 Jahren sind insoweit
im Einzelnen zu verzeichnen:
Jahr
Verfahren
2000
37
2001
38
2002
20
2003
30
2004
24
Erfreulich ist, dass das OLG lediglich
in zwei Fällen Haftbefehle aufgehoben hat, was für die hohe Qualität der
justiziellen Arbeit bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten spricht.
3. Personallage
Im Durchschnitt sind die
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes 43 Jahre alt. Der Anteil der
weiblichen Dezernenten beträgt 43,9 %, der der männlichen Dezernenten 56,1 %.
Die Anzahl der Staats- und Amtsanwälte
bei den 4 Staatsanwaltschaften und 2 Zweigstellen im Land Sachsen-Anhalt sowie
der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg betrug zum Stichtag (01.01.2005) 246
(198 Staatsanwälte, 48 Amtsanwälte; 2003: 250). Der Personalbestand ist damit
leicht zurückgegangen (- 2 %).
Organisation/Ausstattung
a.
Durch die Vollautomation des Unterstützungsbereiches in den
Staatsanwaltschaften und Zweigstellen sind derzeit 660 Arbeitsplätze mit
EDV-Technik und Fachanwendungsprogrammen ausgestattet. Die Ausstattung der
Staats- und Amtsanwälte mit EDV-Technik konnte erheblich verbessert werden.
Insgesamt verfügen nunmehr 126 Staatsanwälte und 20 Amtsanwälte über
IT-unterstützte Arbeitsplätze. Es ist zu erwarten, dass bis Ende des Jahres
2005 weitgehend alle Dezernentenarbeitsplätze mit IT-Technik ausgestattet sind.
Die Staatsanwaltschaften konnten
bereits bis Ende 2004 mit modernen Bürokommunikationslösungen wie E-Mail,
Intranet und Internet an allen dafür in Betracht zu ziehenden Arbeitsplätzen
versorgt werden. Gleichermaßen verfügen
die Staatsanwaltschaften über Zugriffsmöglichkeiten auf das juristische
Informationssystem JURIS.
b.
Mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister in Berlin (ZStV)
wird durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ein Austausch der
aktuellen Verfahrensdaten mit allen Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt. Bis 01. Oktober 2004 hat allein Sachsen-Anhalt
428.651 Registereinträge im ZStV bewirkt. Der Gesamtdatenbestand des ZStV
umfasst 11.436.854
Einträge.
c.
Die Staatsanwaltschaften werden bis Mitte dieses Jahres das neue Programm
web.sta einführen, mit dem im letzten Jahr bereits die Zweigstellen in Naumburg
und Halberstadt sowie die Staatsanwaltschaft Stendal als erste Behörden
ausgestattet worden waren. Das neue Programme steht dann nach Abschluss der
Schulungen von etwa 700 Bediensteten an allen Arbeitsplätzen zur Verfügung. Das
auf Internet-Technologie basierende Verwaltungsprogramm ermöglicht den schnellen Zugriff auf
Verfahrens- und Personeninformationen. Es erleichtert den Informationsaustausch
mit den zentralen Registern und die Zusammenarbeit mit der Polizei, den
Gerichten und anderen mit der Strafverfolgung befassten Stellen. Das Programm
löst das bisherige Automatisierungsprogramm ¿Sijus-Straf-StA¿ ab. Alle darin
enthaltenen Komponenten sowie mehrere Nebenprogramme werden in dem völlig neu
konzipierten Programm web.sta zusammengeführt. Aufgrund seines neuartigen
Aufbaus und der Berücksichtigung moderner Bürokommunikationslösungen wird insbesondere
der staatsanwaltschaftliche Arbeitsplatz unterstützt. Das Verwaltungsprogramm
web.sta hat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Bundesländern Thüringen, Sachsen,
Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg
ab Dezember 1999 entwickelt.
5. Einzelne Tätigkeitsfelder der staatsanwaltschaftlichen Arbeit
5.1 Organisierte Kriminalität
Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre
2004 insgesamt 24 Verfahrenskomplexe, davon 6 neu eingeleitete Verfahren, mit
613 Tatververdächtigen bearbeitet. Der Schwerpunkt lag wie schon im Vorjahr bei
der Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben und der
damit einhergehenden Schleusungskriminalität. In insgesamt 7
Verfahrenskomplexen wird Tätern deutscher und osteuropäischer Nationalität die
Einschleusung von Frauen aus Osteuropa vorgeworfen. Die Frauen sind
anschließend, teilweise gewaltsam, zur Aufnahme oder Fortsetzung der
Prostitution gezwungen worden. Die weiteren Verfahrenskomplexe, u. a. ein
Verfahren gegen 110 Beschuldigte, betreffen Drogenhandel im großen Stil -
insbesondere mit Haschisch, Ecstasy und Kokain -, Waffenhandel, organisierten
Diebstahl, Verschiebung von Kraftfahrzeugen nach Osteuropa, bandenmäßigen
Diebstahl, gewerbsmäßige Hehlerei, organisierten Betrug, Korruption und den
Schmuggel und Handel von unverzollten und unversteuerten Zigaretten. Die Tatverdächtigen
sind vorwiegend deutsche Staatsangehörige. Im Übrigen stammen sie aus über 30
verschiedenen Staaten, zumeist aus Osteuropa, Vietnam, dem vorderen Orient,
Nord- und Schwarzafrika.
Die Staatsanwaltschaften haben 19
Anklagen gegen 37 Beschuldigte vor den Landgerichten und 37 Anklagen gegen 56
Beschuldigte vor den Schöffengerichten erhoben. Die Gerichte haben durchweg
Freiheitsstrafen bis zu 9 ½ Jahren verhängt.
5.2 Betäubungsmittelkriminalität
Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre
2004 8.074 Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten
neu eingeleitet. Gegenüber dem Vorjahr ist ein leichter Zuwachs zu verzeichnen
(2003: 7.835; + 3,05 %). Die Verfahren betreffen ganz überwiegend Verstöße im
Zusammenhang mit Cannabisprodukten und synthetischen Drogen, insbesondere
Ecstasy. Die Täter handeln mit immer größeren Mengen Rauschgift, in
Einzelfällen wurde der Absatz von 50 und mehr Kilogramm Cannabis nachgewiesen.
Im Raum Burg und im Raum Weißenfels bauten Tätergruppierungen Cannabispflanzen
in professionell ausgestatteten Aufzuchtsanlagen an und stellten so jeweils
mindestens ca. 25 Kilo Marihuana her. Die Nachfrage nach Kokain ist aufgrund
des hohen Preises nur unwesentlich gestiegen. Schwerpunkt des Handels mit
Kokain und Opiaten ist nach wie vor der Großraum Halle. Neben deutschen Tätern
beherrschen vor allem schwarzafrikanische und vietnamesische Tätergruppierungen
den Drogenhandel.
Die Staatsanwaltschaften haben 935
BtM-Anklagen erhoben, davon 33 vor den Landgerichten. Gegen 272 Beschuldigte
erwirkten sie Strafbefehle. Allein im Bereich Halle wurde gegen 67 Beschuldigte
wegen Betäubungsmitteldelikten Haftbefehl erlassen, im Bereich Dessau wurde
gegen 45 Tatverdächtige Untersuchungshaft verhängt.
5.3 Korruption
Im Jahre 2004 sind bei den
Staatsanwaltschaften des Landes 21 ¿echte¿ Ermittlungsverfahren wegen
Korruptionsdelikten neu anhängig geworden. In dieser Zahl nicht enthalten sind
27 weitere Ermittlungsverfahren, die angesichts haltloser Vorwürfe mangels
Anfangsverdachts oder alsbald nach Aufnahme der Ermittlungen gemäß § 170 Abs. 2
Satz 1 StPO eingestellt worden sind. Von den ¿echten¿ Korruptionsverfahren
entfallen mehr als die Hälfte auf die Staatsanwaltschaft Halle. Dort wiederum
bildet der sog. JVA-Komplex einen Schwerpunkt, in welchem gegen 9 Justizvollzugsbeamte
Ermittlungen (auch) wegen Bestechlichkeit und anderer Delikte geführt werden.
Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt haben
im Jahre 2004 im Zusammenhang mit Korruption gegen 5 Personen Freiheitsstrafen
zwischen 5 Monaten und 1 Jahr 9 Monaten ausgesprochen, deren Vollstreckung
ausnahmslos zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und eine weitere Person zur
Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Gegen 5 Personen sind die Verfahren gemäß
§ 153a StPO gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 4.500,00 ¿ und 20.000,00 ¿
eingestellt worden. Eine weitere Person ist vom Landgericht freigesprochen
worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über
die bislang nicht entschieden worden ist.
Das Urteil gegen einen
Magdeburger Konkursrichter, der kürzlich wegen Bestechlichkeit in 2 Fällen zu
einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist (wegen Revisionseinlegung)
ebenfalls noch nicht rechtskräftig.
In einem weiteren Verfahren, in dem der
Angeklagte im Jahre 2002 - nunmehr rechtskräftig - zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, hat der Bundesgerichtshof auf die
Revision der Staatsanwaltschaft den Teilfreispruch aufgehoben und darüber
hinaus beanstandet, dass das Landgericht von der Anordnung des Verfalls der
Bestechungssumme abgesehen hat. Die Revision der Verteidigung wurde
zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin zur Teilaufhebung steht noch
nicht fest.
Damit setzt sich die aus den Vorjahren
ersichtliche Tendenz fort, dass Korruption, jedenfalls sofern sie sichtbar
wird, in Sachsen-Anhalt auch in 2004 lediglich eine untergeordnete Rolle
gespielt hat.
5.4
Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten
Die Staatsanwaltschaften erfassen - im
Gegensatz zur polizeilichen Statistik - auch:
- Straftaten Jugendlicher aus
Sachsen-Anhalt in anderen Bundesländern (Wohnortprinzip des
JGG; z. B. Straftaten im Rahmen eines Skinheadkonzerts in Berlin),
- Verfahren, die direkt bei der
Staatsanwaltschaft eingehen oder dort abgetrennt werden,
- Bagatellkriminalität mit
rechtem Hintergrund (z. B. Skandieren rechter Parolen durch Betrunkene;
schlichtes - ggf. vorsatzloses - Tragen eines verbotenen Kleidungsstückes;
rechtsgerichtete Beleidigungen).
Bei der Bewertung beider
Statistiken ist daneben die unterschiedliche zeitliche Erfassung zu
berücksichtigen. Ein durch die Polizei erfasster Anstieg im 2. Halbjahr 2004
wirkt sich erfahrungsgemäß erst etwas später (Anfang 2005) in der
staatsanwaltschaftlichen Statistik aus.
Nach einem konstanten Anstieg bis zum
Jahre 2001 sind die Zahlen mit insgesamt 1.139 eingeleiteten
Ermittlungsverfahren nunmehr abermals rückläufig (2003: 1.236; - 7,8 %).
Überwiegend verantwortlich für den Rückgang der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren
ist die Abnahme von Straftaten wegen Verbreitens von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die sich von 752 Verfahren im
Vorjahr auf nunmehr 674 Ermittlungsverfahren reduziert haben. Auch die
Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs sanken von 16 auf 7 Verfahren,
sowie Verfahren wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung von 129 auf 108.
Demgegenüber sind die Verfahren
wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von 201 auf 253
angestiegen (+ 26 %).
Von den 1.139 Verfahren richteten
sich 15 gegen Ausländer, was gegenüber 20 Verfahren im Jahre 2003 einen
weiteren Rückgang um 25 % bedeutet.
Die insgesamt 1.139
Ermittlungsverfahren betrafen 1.557 Beschuldigte. Die meisten davon waren
Erwachsene, nämlich 645 Personen, gefolgt von 503 jugendlichen und 409
heranwachsenden Tätern. Haftbefehle wurden gegen 21 Täter erlassen (2003: 14
Täter).
Die Staatsanwaltschaften und Gerichte
des Landes Sachsen-Anhalt haben die rechtsextremistischen Straftaten auch im
Jahre 2004 mit Nachdruck verfolgt.
Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de