Verwaltung
Die Generalstaatsanwältin ist innerhalb ihres Geschäftsbereichs zur Entscheidung bzw. Mitwirkung in allen Personalangelegenheiten zuständig. Sie entscheidet eigenständig über die Verteilung der Haushaltsmittel. Sie ist das Bindeglied zwischen den örtlichen Staatsanwaltschaften und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Durch ihre Stellungnahmen bringt sie Belange der staatsanwaltschaftlichen Praxis in rechtspolitische Entscheidungen ein.