Allgemeine Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg. Sie ist zugleich die zuständige Staatsanwaltschaft für alle Rechtssachen, die bei dem Oberlandesgericht Naumburg entschieden werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft untersteht unmittelbar der Justizministerin des Landes. Die Behördenleitung der Generalstaatsanwaltschaft nimmt die Generalstaatsanwältin wahr.