Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Allgemeines
Die Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz in Naumburg gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie führt ihrerseits im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Dienstaufsicht über die vier Staatsanwaltschaften in
- Dessau-Roßlau,
- Halle (mit einer Außenstelle in Naumburg),
- Magdeburg (mit einer Außenstelle in Halberstadt) und
- der Hansestadt Stendal.
Zuständigkeiten
Behördenleiterin der Generalstaatsanwaltschaft ist die Generalstaatsanwältin. Sie übt die Personal- und Fachaufsicht über die vier Staatsanwaltschaften aus. Im Rahmen der Fachaufsicht überprüft sie sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten der Staatsanwaltschaften. Ferner entscheidet sie über Sach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Behördenleiter der Staatsanwaltschaften, den "Leitenden Oberstaatsanwälten" des Geschäftsbereichs. Zudem unterstützt sie im Bereich der Rechtspolitik mit Stellungnahmen aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis die Entscheidungsfindung der Landesregierung.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist zugleich auch Ermittlungs- und Anklagebehörde, z. B. in Spionagesachen, die in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt werden. Darüber hinaus ist sie Anschuldigungsbehörde in Rechtsanwalts- und Steuerberatersachen. Sie nimmt Stellung gegenüber dem Oberlandesgericht zu Revisionen und Rechtsbeschwerden und zu Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. Ferner ist bei der Generalstaatsanwaltschaft die sachsen-anhaltische Zentrale zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität sowie die Zentralstelle des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) eingebunden.