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Die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

1849 - In ganz Preußen (mit Ausnahme des Bezirks des Oberappellationsgerichtshofes zu Köln) war aufgrund der Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen vom 03.01.1849 (GS S. 14) bei jedem Appellationsgericht ein Ober-Staatsanwalt zu bestellen. Er wurde vom König ernannt. Bei dem Appellationsgericht Naumburg, seit 1816 Oberlandesgericht geheißen, wird also im Laufe des Jahres 1849 ein Oberstaatsanwalt erschienen sein und seinen Dienst angetreten haben.

Wir kennen seinen Namen nicht. Die beiden ersten Oberstaatsanwälte in Naumburg, die uns namentlich bekannt sind, waren Büchtemann (1854) und Gropius (1858).

1871 - Auch aus der Zeit nach der Reichsgründung 1871, als es in den Ländern nur noch 3 Gerichtsarten gab, nämlich die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (im Reich das Reichsgericht) und an Stelle der 3 Appellationsgerichte der Provinz Sachsen (Halberstadt, Magdeburg, Naumburg) allein das Oberlandesgericht Naumburg trat, tauchen in den Archiven nur vereinzelt Namen von Generalstaatsanwälten bei dem Oberlandesgericht Naumburg auf:

Hecker1882Oberstaatsanwalt
Woytasch1900Oberstaatsanwalt
v. Prittwitz und Gaffron1901 - 1914Oberstaatsanwalt
Klein 1918Oberstaatsanwalt
Mackeldey1922 - 1927Generalstaatsanwalt
Dr. Becker1927 - 1936Generalstaatsanwalt
Hahn1936 - 1941Generalstaatsanwalt
Fischl 1946Generalstaatsanwalt

1952 wurden die Generalstaatsanwaltschaften in der ehemaligen DDR aufgelöst.

Seit dieser Zeit gab es nur noch die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Diese Entwicklung war auf eine grundlegende Reorganisation der Gerichte im Rahmen der Verwaltungsreform des Jahres 1952 zurückzuführen. Dabei wurde die Struktur der Gerichtsbezirke den staatlichen Verwaltungsbezirken angepasst. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 02. Oktober 1952 wurden Bezirks- und Kreisgerichte gebildet.

1990 - Der Einigungsvertrag sieht in der Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1, lit. o unter anderem Folgendes vor:

"Eine der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten entsprechende Staatsanwaltschaft wird nur bei den Bezirksgerichten errichtet, bei denen besondere Senate gebildet sind."

Ein besonderer Senat war bei dem Bezirksgericht Magdeburg gebildet worden, sodass die Generalstaatsanwaltschaft zunächst die Bezeichnung "Staatsanwaltschaft bei dem besonderen Senat bei dem Bezirksgericht Magdeburg" trug. Da der Einigungsvertrag jedoch bestimmte, Gerichte und Staatsanwaltschaften so einzurichten, wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz vorsieht, waren die Kreisgerichte und Kreisstaatsanwaltschaften, die Bezirksgerichte und Bezirksstaatsanwaltschaften, die besonderen Senate bei den Bezirksgerichten und die Staatsanwaltschaften bei den besonderen Senaten in Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten, in Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten umzuwandeln. Die Auflösung der Bezirks- und Kreisstaatsanwaltschaften wurde im Lande Sachsen-Anhalt mit Umsicht und Energie betrieben.

1991 - Deshalb konnten schon vor Inkrafttreten des EGGVG LSA mit AV des MJ vom 22.07.1991 (MBl. LSA S. 433) die neuen Behörden der Staatsanwaltschaft errichtet und ihre Beamten gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die entsprechenden Gerichte bestellt werden; so auch die Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg, seit 01. September 1992 mit Sitz in Naumburg, zuständig für alle Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt. Die AV trat am 01. September 1991 in Kraft.

Generalstaatsanwälte und Generalstaatsanwältinnen nach der Wiedervereinigung

1991

Zum Generalstaatsanwalt wurde Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld ernannt. Der gebürtige Flensburger startete seine juristische Laufbahn in Schleswig-Holstein. 1991 folgte die Abordnung nach Sachsen-Anhalt, wo er am 15. Juli zum Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 trat Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld nach fast zehnjähriger Tätigkeit in den Ruhestand.

2000

Bis zur Neubesetzung der Stelle führte Hoßfelds Stellvertreter, Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Görl, die Geschäfte. Heinrich Görl, 1936 in Bayreuth geboren, kam ebenfalls 1991 von der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach Sachsen-Anhalt, um die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg aufzubauen. Heinrich Görl trat am 31.10.2001 in den Ruhestand.

2001

Im August 2001 wurde Jürgen Konrad als Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt ernannt. Konrad wurde in Castrop-Rauxel geboren. Er studierte Jura in Bochum und Münster. 1983 wurde er zum Richter ernannt und war an verschiedenen Gerichten tätig. Seit 1998 war er als Ministerialdirigent im Justizministerium tätig und als Abteilungsleiter für Personal- und Haushaltsfragen zuständig. Am 31.05.2020 wurde Generalstaatsanwalt Konrad pensioniert.

2020

Bis zur Neubesetzung der Stelle führte Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Brunhild Wieck-Noodt als ständige Vertreterin des Generalstaatsanwalts die Geschäfte weiter. Dr. Wieck-Noodt stammt aus Bad Oeynhausen (Westfalen). Nach 3-jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin in Hamburg begann sie 1992 ihre Laufbahn als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Die promovierte Juristin, die ihren Dienst in der Vergangenheit auch schon bei dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe versehen hat, bekleidete zuletzt das Amt einer Abteilungsleiterin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und seit dem 16.11.2016 das Amt der ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts. Als ausgewiesene Strafrechtsexpertin ist sie Mitautorin des renommierten Münchner Kommentars zum Strafgesetzbuch. Sie trat am 30.04.2024 in den Ruhestand.

2024

Am 09.07.2024 wurde Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer zur Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt ernannt. Heike Geyer wurde in Merseburg geboren. Sie schloss 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab. 1996 trat sie in den Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ein. Sie wurde 1999 zur Staatsanwältin in Halle ernannt. In den Jahren 2001 bis 2003 war Heike Geyer bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tätig. 2005 wurde sie zur Oberstaatanwältin bei der Staatsanwaltschaft Halle und 2008 zur ständigen Vertreterin des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Halle ernannt. Seit August 2017 war sie Behördenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Halle.