Pressestelle
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressesprecher:
OStA Klaus Tewes
Tel.: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
E-Mail: presse.gensta(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
(GenStA NMB) Feuertod eines Asylbewerbers
06.06.2005, Naumburg (Saale) – 2
- Generalstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/05
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
- Pressemitteilung Nr.: 002/05
Naumburg, den 6. Juni 2005
(GenStA NMB) Feuertod eines Asylbewerbers
Die aktuelle Presseberichterstattung
zum Feuertod eines Asylbewerbers gibt zu folgender Bemerkung Anlass:
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat das
gegen Polizeibeamte des Reviers Dessau geführte Ermittlungsverfahren mit der
Erhebung einer fundierten Anklageschrift u. a. wegen Körperverletzung mit
Todesfolge innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen. Über die Eröffnung des
Verfahrens wird das Landgericht Dessau entscheiden.
Die Unterstellung, die
Staatsanwaltschaft habe Erkenntnisse aus einem zweiten
Obduktionsgutachten zurückgehalten, wird schärfstens zurückgewiesen. Diese
Behauptung ist unzutreffend und entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist, dass
ein zweites Obduktionsgutachten (was nach der Presseberichterstattung wohl von
der Mutter des Verstorbenen in Frankfurt/M. in Auftrag gegeben worden sein
soll) weder bis zum Zeitpunkt der Anklage (6. Mai 2005) noch bis zum heutigen
Tage der Staatsanwaltschaft vorlag.
Es ist befremdlich, dass derartige
Unterlagen den Medien zur Verfügung gestellt werden, nicht aber den zuständigen
Ermittlungsbehörden. Sollte das Gutachten vorgelegt werden, wird das Gericht dessen
Inhalt und die Relevanz für das anhängige Verfahren selbstverständlich prüfen.
Im Gegensatz zur medialen
Berichterstattung sind auch alle
verfahrensrelevanten Akten- und Beweisstücke mit Erhebung der Anklageschrift
dem Gericht übersandt worden, darunter auch Abschriften der
Gesprächsaufzeichnungen der Reviertelefonate. Der in den Medien wiedergegebene
angebliche Inhalt des Telefonats zwischen dem diensthabenden Beamten und
dem Bereitschaftsarzt lässt möglicherweise Rückschlüsse auf eine innere
Einstellung der Beteiligten zu. Die nähere Aufklärung des Geschehens obliegt
jedoch nunmehr allein dem zur Entscheidung berufenen Gericht. Die eventuelle
disziplinarrechtliche Ahndung von Äußerungen der Beteiligten ist dagegen nicht
Sache der Justiz.
Es sei in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es schon von Gesetzes wegen verboten ist,
wesentliche Teile der Anklageschrift oder etwa amtliche Schriftstücke eines
Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen bevor sie in der Gerichtsverhandlung
erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Klaus Tewes
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft
Impressum:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressestelle
Theaterplatz 6
06618 Naumburg
Tel: (03445) 28 17 32
Fax: (03445) 28 17 00
Mail:
poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de