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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft

(GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt

29.11.2018, Naumburg (Saale) – 2

  • Generalstaatsanwaltschaft

 

 

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 Generalstaatsanwalt

Jürgen Konrad:

?Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt

eingestellt.?

 

 

 

Mit

Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes

Sachsen-Anhalt

über die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des

Todes von

Ouri Jallow befunden.

Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die

Verfahrenseinstellung

der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 als unbegründet

zurückgewiesen.

Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des

Polizeireviers

Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht.

 

 

 

Die

Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft haben unter Auswertung sämtlicher

Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den Vorkommnissen vom 7.

Januar

2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau erstellt.

Eine anonymisierte

Fassung dieses Berichts kann Medienvertretern auf Nachfrage jederzeit elektronisch

zur

Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Generalstaatsanwalt

Jürgen Konrad:

?Im

Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben,

die eine

Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung

durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen

Hitzeschocks verstorben, den er ? zumindest nicht widerlegbar ? selbst

herbeigeführt hat.

Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein

Mordkomplott sind

nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen

Gelegenheit

dafür. Bei der These `Ouri Jallow das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative

Mutmaßung, die nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz

1, 203

StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden kann.

 

 

 

Dem

hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass ? bei der

Gesamtschau aller

bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier aus zusätzlich eingeholten

Gutachten des

Büros für Brandschutz / Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung

von mehr

als 120 Zeugenaussagen ? eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri

Jallow

nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war bereits das

Landgericht

Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2012 gelangt.

Ein auf Tatsachen ? und nicht nur auf Vermutungen ? basierender Beweis für ein

aktives

Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des Ouri Jallow geführt haben könnte,

existiert

nicht. Ebenso ist die Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´

aus der Luft gegriffen.

Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen

getötet

worden sein, liegen evident nicht vor.

Schließlich

existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür, dass Dessauer

Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in den Jahren 1997 und

2002 vor bzw.

im Revier ereignet hatten, in irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt

waren.?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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