Menu
menu

Pressestelle

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressesprecher:
OStA Klaus Tewes
Tel.: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
E-Mail: presse.gensta(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2018 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

08.03.2019, Naumburg (Saale) – 1

  • Generalstaatsanwaltschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:

 

 

 

?Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes

Sachsen-Anhalt haben sich im

Jahr 2018 leicht verringert. Es sind insgesamt 229.550 Verfahren

eingegangen, mithin 6,0 %

weniger als im Vorjahr (2017: 244.077 Verfahren).

Während bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte

Tatverdächtige (Js-

Verfahren), ein Verfahrensrückgang nur um 1,4 % zu verzeichnen gewesen ist, hat

die Anzahl der

Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren) um 11,5 % abgenommen.

Aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren ergibt sich folgendes Bild (seit 2010):

 

 

 

2010:      233.376 Verfahren      =       

9.995 Verfahren je 100.000 Einwohner

2011:      236.254 Verfahren      =     

10.195 Verfahren je 100.000 Einwohner

2012:      232.617 Verfahren      =     

10.296 Verfahren je 100.000 Einwohner

2013:      232.401 Verfahren      =     

10.354 Verfahren je 100.000 Einwohner

2014:      238.080 Verfahren      =     

10.650 Verfahren je 100.000 Einwohner

2015:      247.066 Verfahren      =     

11.003 Verfahren je 100.000 Einwohner

2016:      243.752 Verfahren      =     

10.900 Verfahren je 100.000 Einwohner

2017:      244.077 Verfahren      =     

10.979 Verfahren je 100.000 Einwohner

2018:      229.550 Verfahren      =     

10.362 Verfahren je 100.000 Einwohner

 

 

 

Damit ist die Kriminalitätsbelastung

je Einwohner im Vergleich zum Vorjahr zwar etwas gesunken, sie

hat sich allerdings in den letzten 9 Jahren nur unwesentlich verändert.

Positiv zu erwähnen ist, dass der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen

bekannte Tatverdächtige

über demjenigen gegen unbekannte Täter lag. Die Quote benannter oder

ermittelter Tatverdächtiger

(sog. Aufklärungsquote) betrug im vergangenen Jahr 57,5 %. Im Vergleich zum

Jahr 2017 ist sie

damit angestiegen (+ 2,6 %).

Erfreulich ist außerdem die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren

(Js-Verfahren) von den

Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.

Weit mehr als die Hälfte aller 2018 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines

Monats erledigt

(62,0 %; 2017: 54,3 %; + 7,7 %). Mit Ablauf des 1. Quartals konnten mehr als ¾

aller eingegangenen

Verfahren einer Erledigung zugeführt werden (84,8 %; 2017: 75,5 %; + 9,3 %);

nach ½ Jahr waren

weniger als 7 % der Verfahren anhängig.

Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in

nur 1,7 Monaten

erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich

reduziert (2017: 2,4

Monate; - 29,2 %).

Bei den Staatsanwaltschaften existieren

keine hohen Rückstände. Der Bestand an offenen Js-

Verfahren betrug am Jahresende 18.141 (2017: 19.464; - 6,8 %). Die moderaten

Rückstände

entsprechen der Verfahrensanzahl von knapp 2 Monatseingängen.

Hierfür gebührt allen Mitarbeitenden

meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle, Stendal,

Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Haus besonderer Dank.

 

 

 

Anlass zur

Sorge gibt der überproportionale Anstieg von Ermittlungsverfahren auf den

Gebieten der Betäubungsmittelkriminalität und der Kinder- und

Jugendpornografie.

Die Anzahl der Verfahren wegen

Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat im Vergleich zum

Vorjahr deutlich zugenommen (2017: 9.412 Beschuldigte, 2018: 10.089

Beschuldigte; + 7,2 %).

Mehr als ¼ aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von

Jugendlichen oder

Heranwachsenden begangen (2.987 von 10.089). Bei dieser Altersgruppe war ein

Anstieg von 12,4 %

zu verzeichnen.

Ebenfalls zugenommen haben die wegen des Verdachts von Kinder- und

Jugendpornografie

geführten Ermittlungsverfahren. Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige

Zentralstelle zur

Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender

Schriften bei der

Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2018 

544 Verfahren gegen bekannte und unbekannte

Tatverdächtige neu eingeleitet (2017: 462; + 17,7 %). Davon standen 412

Verfahren in unmittelbaremZusammenhang mit Kinderpornografie (+ 26,8 %) und 61 Verfahren in unmittelbarem

Zusammenhang

mit Jugendpornografie (+ 110 %).?

 

 

 

Pressestelle Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

 

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links