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Die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

1849 - In ganz Preußen (mit Ausnahme des Bezirks des Oberappellationsgerichtshofes zu Köln) war aufgrund der Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen vom 03.01.1849 (GS S. 14) bei jedem Appellationsgericht ein Ober-Staatsanwalt zu bestellen. Er wurde vom König ernannt. Bei dem Appellationsgericht Naumburg, seit 1816 Oberlandesgericht geheißen, wird also im Laufe des Jahres 1849 ein Oberstaatsanwalt erschienen sein und seinen Dienst angetreten haben.

Wir kennen seinen Namen nicht. Die beiden ersten Oberstaatsanwälte in Naumburg, die uns namentlich bekannt sind, waren Büchtemann (1854) und Gropius (1858).

1871 - Auch aus der Zeit nach der Reichsgründung 1871, als es in den Ländern nur noch 3 Gerichtsarten gab, nämlich die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (im Reich das Reichsgericht) und an Stelle der 3 Appellationsgerichte der Provinz Sachsen (Halberstadt, Magdeburg, Naumburg) allein das Oberlandesgericht Naumburg trat, tauchen in den Archiven nur vereinzelt Namen von Generalstaatsanwälten bei dem Oberlandesgericht Naumburg auf:

Hecker1882Oberstaatsanwalt
Woytasch1900Oberstaatsanwalt
v. Prittwitz und Gaffron1901 - 1914Oberstaatsanwalt
Klein 1918Oberstaatsanwalt
Mackeldey1922 - 1927Generalstaatsanwalt
Dr. Becker1927 - 1936Generalstaatsanwalt
Hahn1936 - 1941Generalstaatsanwalt
Fischl 1946Generalstaatsanwalt

1952 wurden die Generalstaatsanwaltschaften in der ehemaligen DDR aufgelöst.

Seit dieser Zeit gab es nur noch die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Diese Entwicklung war auf eine grundlegende Reorganisation der Gerichte im Rahmen der Verwaltungsreform des Jahres 1952 zurückzuführen. Dabei wurde die Struktur der Gerichtsbezirke den staatlichen Verwaltungsbezirken angepasst. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 02. Oktober 1952 wurden Bezirks- und Kreisgerichte gebildet.

1990 - Der Einigungsvertrag sieht in der Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1, lit. o unter anderem Folgendes vor:

"Eine der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten entsprechende Staatsanwaltschaft wird nur bei den Bezirksgerichten errichtet, bei denen besondere Senate gebildet sind."

Ein besonderer Senat war bei dem Bezirksgericht Magdeburg gebildet worden, sodass die Generalstaatsanwaltschaft zunächst die Bezeichnung "Staatsanwaltschaft bei dem besonderen Senat bei dem Bezirksgericht Magdeburg" trug. Da der Einigungsvertrag jedoch bestimmte, Gerichte und Staatsanwaltschaften so einzurichten, wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz vorsieht, waren die Kreisgerichte und Kreisstaatsanwaltschaften, die Bezirksgerichte und Bezirksstaatsanwaltschaften, die besonderen Senate bei den Bezirksgerichten und die Staatsanwaltschaften bei den besonderen Senaten in Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten, in Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten umzuwandeln. Die Auflösung der Bezirks- und Kreisstaatsanwaltschaften wurde im Lande Sachsen-Anhalt mit Umsicht und Energie betrieben.

1991 - Deshalb konnten schon vor Inkrafttreten des EGGVG LSA mit AV des MJ vom 22.07.1991 (MBl. LSA S. 433) die neuen Behörden der Staatsanwaltschaft errichtet und ihre Beamten gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die entsprechenden Gerichte bestellt werden; so auch die Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg, seit 01. September 1992 mit Sitz in Naumburg, zuständig für alle Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt. Die AV trat am 01. September 1991 in Kraft.

Generalstaatsanwälte nach der Wiedervereinigung

1991

Zum Generalstaatsanwalt wurde Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld ernannt. Der gebürtige Flensburger startete seine juristische Laufbahn in Schleswig-Holstein. 1991 folgte die Abordnung nach Sachsen-Anhalt, wo er am 15. Juli zum Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 trat Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld nach fast zehnjähriger Tätigkeit in den Ruhestand.

2000

Bis zur Neubesetzung der Stelle führte Hoßfelds Stellvertreter, Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Görl, die Geschäfte. Heinrich Görl, 1936 in Bayreuth geboren, kam ebenfalls 1991 von der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach Sachsen-Anhalt, um die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg aufzubauen. Heinrich Görl trat am 31.10.2001 in den Ruhestand.

2001

Im August 2001 wurde Jürgen Konrad als Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt ernannt. Konrad wurde in Castrop-Rauxel geboren. Er studierte Jura in Bochum und Münster. 1983 wurde er zum Richter ernannt und war an verschiedenen Gerichten tätig. Seit 1998 war er als Ministerialdirigent im Justizministerium tätig und als Abteilungsleiter für Personal- und Haushaltsfragen zuständig. Am 31.05.2020 wurde Generalstaatsanwalt Konrad pensioniert.