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Fach- und Dienstaufsicht der Generalstaatsanwaltschaft

Im Rahmen der ihm obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft der Generalstaatsanwalt im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften. Ferner entscheidet er über Sach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Behördenleiter der Staatsanwaltschaften. Zudem unterstützt er im Bereich der Rechtspolitik mit Stellungnahmen aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis die Entscheidungsfindung der Landesregierung. Zur Wirksamkeit der Dienstaufsicht tragen überdies gemeinsame Dienstbesprechungen, Berichte der Behördenleitungen und Geschäftsprüfungen bei.

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