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Informations- und Kommunikationsstelle

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte IuK-Stelle (Informations- und Kommunikationstechnik) sorgt für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei den vier Staatsanwaltschaften, deren Außenstellen sowie der Generalstaatsanwaltschaft. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung und Automatisierung des Geschäftsbereiches durch Einsatz von technischem Gerät sowie durch die Entwicklung und Implementierung von Fachanwendungen. Durch die Vollautomation des Unterstützungsbereiches in den Staatsanwaltschaften und deren Außenstellen sind derzeit rund 620 Arbeitsplätze mit EDV-Technik und Fachanwendungsprogrammen ausgestattet.

Zum Beispiel wird das Fachverfahren Web.StA in einem Verbund von neun Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) entwickelt. Das Verfahren web.sta ist ein EDV-Programm zur Geschäftsstellenautomation und Unterstützung bei der Bearbeitung von Strafsachen bei den Staatsanwaltschaften. Das Verfahren ist gleichzeitig Basis für das gesetzlich vorgeschriebene Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, §§ 492 ff StPO und unterstützt das umfangreiche Mitteilungswesen zu den zentralen Registern (neben dem ZStV das Bundeszentral- und das Fahreignungsregister). Zusätzlich wird die gemeinsam mit den Partnerländern Niedersachsen und Bremen im Projekt EStA.TV erstellte neue Textverarbeitung unter Ablösung des bisherigen Textverarbeitungsprogramms an Web.StA angebunden.

Mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister in Berlin (ZStV) wird durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ein Austausch der aktuellen Verfahrensdaten mit allen Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.  Am Wirkbetrieb nehmen gegenwärtig die Staatsanwaltschaften aller Länder, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit sämtlichen Landesämtern und der Militärische Abschirmdienst teil. Zudem sind inzwischen 167 Finanz- und Zollbehörden sowie 499 Polizeibehörden angeschlossen. Ferner nehmen derzeit 635 Waffen- und Sprengstoffbehörden am Auskunftsbetrieb teil. Die Registerdatenbank umfasst gegenwärtig ca. 14 Mio. Einträge. Das arbeitstägliche Datenaufkommen liegt bei ca. 22.000 Erstmitteilungen und ca. 77.000 Folgemitteilungen. Jährlich werden rund 21 Millionen Auskünfte erteilt. Dies entspricht einem arbeitstäglichen Auskunftsvolumen von ca. 83.000 Auskünften. Gleichermaßen sind das Bundeszentralregister das Fahreignungsregister, sowie das Zentrale Fahrerlaubnisregister in einem automatisierten Datenaustauschverfahren mit den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt verbunden.

Ein Datenaustausch mit der Bundespolizei wird seit dem Jahr 2017 praktiziert. Ein Datenaustausch mit der Landespolizei in Sachsen-Anhalt ist in Vorbereitung.

Im Rahmen des Informationsaustauschs über strafrechtliche Verurteilungen auf elektronischer Basis „ Projekt ECRIS (Europäisches Strafregisterinformationssystem)" besteht bei den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung und Beantwortung von Auskunftsersuchen mit den Staaten der europäischen Union.  Am ECRIS-Verbund sind derzeit 26 Partnerstaaten beteiligt.

 

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