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Verfahren in Rechtssachen

Die Generalstaatsanwaltschaft ist zugleich auch Ermittlungs- und Anklagebehörde, z. B. in Spionagesachen, die in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt werden. Darüber hinaus ist sie Anschuldigungsbehörde in Rechtsanwalts- und Steuerberatersachen. Sie verfasst Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.

Die Generalstaatsanwaltschaft führt darüber hinaus in Auslieferungssachen das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts für die Auslieferung International gesuchter Verdächtiger und Verurteilter in das Ausland. Gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. Sonst ist sie an der Entscheidung des Justizministeriums beteiligt.

In Berufsgerichtliche Verfahren führt die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, erhebt die Anschuldigungen und vertritt sie im Verfahren beim Anwaltsgericht. Ebenso werden berufsgerichtliche Verfahren gegen Steuerberater bei der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg geführt.

Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet ferner über die Entschädigungen für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

In zivilrechtlichen Verfahren, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Sachsen-Anhalt von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vertreten.

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