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Verwaltung

Der Generalstaatsanwalt ist innerhalb seines Geschäftsbereichs zur Entscheidung bzw. Mitwirkung in allen Personalangelegenheiten zuständig. Er entscheidet eigenständig über die Verteilung der Haushaltsmittel. Er ist das Bindeglied zwischen den örtlichen Staatsanwaltschaften und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Durch seine Stellungnahmen bringt er Belange der staatsanwaltschaftlichen Praxis in rechtspolitische Entscheidungen ein.

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